Wichtige Information zur Hautkrebsvorsorge ab Oktober 2025

Liebe Patientinnen und Patienten,

bitte beachten Sie, dass bei uns ab dem 1. Oktober 2025 die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (Hautkrebs-Screening) für gesetzlich Versicherte unter 35 Jahren nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden kann.

Für Patientinnen und Patienten unter 35 Jahren besteht weiterhin die Möglichkeit, die Hautkrebsvorsorge als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall müssten die Kosten selbst getragen werden. Gerne informieren wir Sie in der Praxis über den genauen Ablauf und die anfallenden Kosten.

Für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr ändert sich nichts: Sie haben weiterhin alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenfreie Hautkrebsvorsorge über die GKV.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Praxisteam